Die International Powered Access Federation (IPAF) fördert im weitesten Sinne den sicheren und effektiven Einsatz von von Höhenzugangstechnik durch die Bereitstellung technischer Auskünfte und Informationen, durch Einflussnahme und Interpreation von Bestimmungen und Normen, durch Sicherheitsinitiativen und Schulungsprogramme.
Die ARMO GmbH bietet Ihnen nicht nur die Vermietung von Arbeitsbühnen, sondern auch viele Dienstleistungen rund um das Thema Höhenzugangstechnik. Unter anderem sind wir IPAF-Schulungszentrum. Wir bekennen uns ausdrücklich zu sicherem und effektivem Umgang mit Höhenzugangstechnik. Dazu gehört auch eine gute Ausbildung. IPAF-Schulungen bieten einen weltweit einheitlichen Standard und wurden von internationalen Experten entwickelt und werden ständig durch die Einarbeitung der neuesten Erkenntnisse verbessert und auf den aktuellen Stand gebracht. Auch die Trainer sind verpflichtet jährlich an mehreren Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. So wird ein einheitlicher hoher Schulungsstandard gewährleistet.
Schulungen sind bei uns für folgende Gerätekategorien möglich:
- STATISCH VERTIKAL (1A)
Senkrecht-Personenlifte (mit Stützen)
- STATISCH BOOM (1B)
selbstfahrende Auslegerarbeitsbühnen mit Stützen
- MOBIL VERTIKAL (3A)
Scherenarbeitsbühnen und Senkrecht-Personenlifte (von oben verfahrbar)
- MOBIL BOOM (3B)
Selbstfahrende Gelenk- und Teleskopbarbeitsbühnen (von oben verfahrbar)
- EINSATZ VON SICHERHEITSGESCHIRR UND DEREN INSPEKTION (H)
Nach erfolgreichen Abschluss der Schulung erhält der Teilnehmer eine PAL Card. Sie ist ein in zahlreichen Ländern und in verschiedenen Branchen anerkannter Nachweis für die erfolgreiche Teilnahme an einer hochwertigen Schulung für Hubarbeitsbühnenbediener.
Sollten Sie noch Fragen haben, so rufen Sie uns doch einfach an.
Die ARMO GmbH ist ebenfalls ein zertifiziertes Schulungszentrum für Flurförderzeuge oder umgangssprachlich Gabelstapler.
Jeder Beschäftigte der in einem Unternehmen in Deutschland gelegentlich oder regelmäßig Gabelstapler fahren soll, muss nach den aktuellen Vorschriften und Gesetzen geschult sein (DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge, BetrSichV § 12, TRBS 2111 Teil 1 mobile Arbeitsmittel, DGUV Grundsatz 308-001).
Mit etwas Geschick, Können und Verantwortungsbewusstsein können Sie bei uns die notwendigen Berechtigungen zum Bedienen eines Gabelstaplers erlernen.
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, zu Ausbildungszwecken 16 Jahre, sowie die gesundheitliche Eignung.
Die Schulungsinhalte werden innerhalb eines Arbeitstages vermittelt.
Sie müssen gelegentlich oder regelmäßig einen Telestapler bedienen (starr oder rotierend), dann müssen Sie nach der aktuellen Vorschrift geschult sein.
Wir können Ihnen helfen, indem wir Ihnen die theoretischen und die praktischen Lerninhalten vermitteln und somit die Berechtigungen zum Bedienen eines Teleskopstaplers erlangen.
Voraussetzung hier für ist die gesundheitliche Eignung sowie mindestens 18 Jahre alt sein, zu Ausbildungszwecken 16 Jahre.
Die Schulungsinhalte und die Dauer der Schulung variieren nach Praxiserfahrung und Schulungsart.
Unser Team kann Sie umfassend zu unseren Schulungsangeboten beraten!
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